+++ ÖAMTC-Rechtsberatung gibt Tipps und hilft Mitgliedern in der Abwicklung +++

Nach einem Unfall ist rasches und besonnenes Handeln wichtig. „Daher ist es ratsam, sich mit dem Ablauf vorher in einer ruhigen Minute zu befassen. Im Ernstfall ist man besser vorbereitet, bewahrt leichter Ruhe und weiß, was zu tun ist“, erklärt Nikolaus Authried, Leiter der ÖAMTC-Rechtsberatung für Wien, Niederösterreich und das Burgenland. Der Club-Experte hat die wichtigsten Maßnahmen nach einem Unfall zusammengefasst:

  • Anhalten, Ruhe bewahren, Warnweste anlegen: Das Anziehen der Warnweste erhöht die Sichtbarkeit und damit die eigene Sicherheit massiv. Beim Verlassen des Fahrzeuges auf Autobahnen und Autostraßen ist das Anlegen der Warnweste Pflicht.
  • Insassen sichern: Insbesondere auf Autobahnen und Autostraßen sollten Insassen rasch das Fahrzeug verlassen und sich hinter die Leitplanke begeben.
  • Überblick verschaffen, Unfallstelle sichern: Durch das Einschalten der Alarmblinkanlage sowie das Aufstellen des Pannendreiecks werden nachfolgende Verkehrsteilnehmer vor Hindernissen auf der Fahrbahn gewarnt. „Das Pannendreieck muss so aufgestellt werden, dass ab dem Erkennen des Dreiecks ausreichend Zeit und Platz zum Ausweichen bzw. Anhalten zur Verfügung steht“, erklärt der ÖAMTC-Experte.
  • Erste Hilfe leisten bzw. Exekutive verständigen: Bei Unfällen mit Personenschaden ist umgehend Erste Hilfe zu leisten bzw. für Hilfe zu sorgen und die nächste Polizeidienststelle zu verständigen. „Unterbleibt die Hilfeleistung, so droht schlimmstenfalls eine mehrjährige Haftstrafe. Bei Sachschäden ist die Polizei nur dann zu verständigen, wenn die Unfallbeteiligten einander Name und Anschrift nicht nachweisen können – etwa mittels Führerschein und Zulassungsschein“, erläutert der Clubjurist. Auch Wildunfälle sind der Polizei zu melden. Ganz wichtig ist immer eine möglichst genaue Angabe des Unfallortes.
  • Unfallbericht anfertigen, Beweise sichern: Die Aufnahme der Daten mit dem Europäischen Unfallbericht ist dringend anzuraten. Das Ausfüllen dieses Unfallberichtes ist aber kein Schuldeingeständnis. Bei der Beweissicherung nach Möglichkeit Fotos mit einem festen Bezugspunkt (Verkehrszeichen, Wegweiser etc.) erstellen, Namen und Adresse von evtl. Zeugen aufnehmen, evtl. Bremsspuren abschreiten oder abmessen.
Foto: Tumisu auf Pixabay

Meldung an die Versicherung – was steht einem zu?

Hat man einen Schaden verursacht, bleibt einem für die Meldung bei der eigenen Haftpflichtversicherung längstens eine Woche Zeit. Wird der Unfall nicht oder zu spät gemeldet, droht unter Umständen eine Rückforderung durch die Versicherung. Auch mögliche Meldepflichten bei Kasko- und Rechtsschutzversicherung sind zu beachten. Dem Geschädigten stehen gegenüber dem Verursacher Ersatzansprüche zu, z. B. Schmerzengeld bei Personenschäden und Reparaturkosten bei Sachschäden. Die ÖAMTC-Rechtsberatung steht ihren Mitgliedern kostenlos für alle Fragen im Zusammenhang mit Unfällen zur Verfügung und unterstützt sie bei der Klärung der oft strittigen Schuldfrage sowie der Feststellung und Geltendmachung von Ersatzansprüchen.