+++ Erhöhungen bei NoVA +++ Erhöhungen bei der motorbezogener Versicherungssteuer +++ Erhöhungen bei Dienstwagennutzung +++
Mit Beginn 2021 sowie im Laufe des Jahres kommen auf die Verkehrsteilnehmer in Österreich einige Neuerungen zu. ÖAMTC-Experten geben einen Überblick, was schon jetzt bekannt oder absehbar ist. Für den Bereich Verkehrswirtschaft sind Erhöhungen bei Normverbrauchsabgabe (NoVA) und motorbezogener Versicherungssteuer (mVSt) aufgrund des im Herbst 2019 beschlossenen Automatismus bereits fix. Zusätzlich haben die Regierungsparteien erst kürzlich beschlossen, dass es weitere massive Verschärfungen bei der NoVA ab Juli 2021 bis zumindest ins Jahr 2024 geben soll.
ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexperte Martin Grasslober gibt einen Überblick, was bisher bekannt ist.
Normverbrauchsabgabe (NoVA):
„Die NoVA – die einmalig für Neufahrzeuge fällig ist – wird künftig Jahr für Jahr deutlich teurer“, weiß der Wirtschaftsexperte des Mobilitätsclubs. Schon mit Jahreswechsel stieg sie für gut die Hälfte aller neuen Pkw. In jenen Fällen, in denen es teurer wird, steigt der NoVA-Satz um einen Prozentpunkt. Das bedeutet beispielsweise bei einem Auto um 30.000 Euro netto in der Regel ein Plus von 300 Euro gegenüber 2020.
Die NoVA steigt für Pkw im Juli 2021 nochmals und anschließend jährlich bis zumindest ins Jahr 2024 massiv. Ganz besonders trifft es größere und damit verbrauchsstärkere Autos, letztlich trifft es aber fast alle Neuwagenkäufe, vom Kleinwagen bis zum Van für die Familie: So zahlt man zum Beispiel für einen Hyundai i10 1.0 Benziner im Jahr 2021 noch keine NoVA, im Jahr 2024 sind aber selbst bei diesem Kleinwagen 104 Euro fällig. Familien mit größerem Platzbedarf müssten für einen VW Sharan Family 1,4 TSI im Jahr 2024 sogar rund 3.000 Euro zusätzlich an NoVA bezahlen.
Ab 1. Juli 2021 fällt auch für Klein-Lkw, wie zum Beispiel Kastenwägen, aber auch Pick-ups NoVA an. Wie auch bei Pkw wird es anschließend jährlich bis zumindest ins Jahr 2024 Verschärfungen hierbei geben. Bei den jährlichen Verschärfungen für Pkw und Klein-Lkw wird gleich an mehreren Schrauben gedreht: Sinkende CO2-Abzugswerte und Malus-Grenzwerte sowie steigende Malus-Beträge und Anhebungen beim Höchststeuersatz sind vorgesehen.
Für Motorräder soll – ebenfalls ab 1. Juli – eine Anhebung des NoVA-Höchststeuersatzes von 20 auf 30 Prozent des Nettopreises kommen.
Wichtig zu wissen – für die NoVA-Erhöhung per 1. Juli 2021 gibt es auch eine Übergangsregelung: Wer vor dem 1. Juni 2021 einen unwiderruflichen schriftlichen Kaufvertrag beim Händler für ein Neufahrzeug abschließt, das vor dem 1. November 2021 geliefert wird, der zahlt noch die NoVA, wie sie vor der Erhöhung im Juli gegolten hat.
Positives zur NoVA gibt es für Menschen mit Behinderungen: Ab 1. Juli 2021 ist bei Vorliegen einer Befreiung auch das Leasing eines Neufahrzeugs NoVA-befreit möglich. Bislang ist dies nämlich nur beim Kauf möglich.
Versicherungssteuer (mVSt):
Die mVSt fällt für fast alle Autos, die ab 1. Jänner 2021 erstmalig zugelassen werden, um 34,56 Euro pro Jahr höher aus als bei einer Erstzulassung heute. Nur bei effizienteren bzw. leistungsschwächeren Pkw kommt es zu einer geringeren oder gar keiner Steuererhöhung. „Wichtig zu wissen: Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts an der Besteuerung“, stellt der ÖAMTC-Experte klar. Wie hoch die jährlich zu zahlende Steuer ist, kann man sich unter www.oeamtc.at/mvst ausrechnen.
Verschärfung beim Sachbezug bei der Privatnutzung von Firmenfahrzeugen:
Wer ein Firmenfahrzeug auch privat nutzt, muss dafür Steuern bezahlen. Der monatliche Betrag, den man hierfür versteuern muss, richtet sich nach den Anschaffungskosten und den CO2-Emissionen des Fahrzeugs. Überschreiten die CO2-Emissionen laut den Papieren einen bestimmten Grenzwert, dann müssen in der Regel 2 Prozent anstatt 1,5 Prozent der Anschaffungskosten pro Monat versteuert werden. Für Firmenfahrzeuge, die im Jahr 2021 erstmalig zugelassen werden, wird der bisherige CO2-Grenzwert auf 138 Gramm je Kilometer (gemäß WLTP bei Pkw bzw. WMTC bei Motorrädern) abgesenkt. Für Fahrzeuge, die davor erstmalig zugelassen wurden, gilt weiterhin der jeweilige Grenzwert zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung.
Schon aufgrund der bisher bekannten Erhöhungen und Verschärfungen ist es laut ÖAMTC-Experten ratsam, beim Autokauf auf niedrige CO2-Emissionen und damit niedrigen Verbrauch zu achten. Das schont die Umwelt und den Geldbeutel.