+++ Mehrere Hundert Euro Strafe und sogar Festnahme möglich +++ Verkehrssicherheit hat Priorität +++
Die erleichterten Reisebestimmungen und die nahende Urlaubssaison veranlassen viele zu einer Fahrt ins Ausland. Doch wer dort zu schnell unterwegs ist, während der Fahrt telefoniert, eine rote Ampel „überfährt“ oder falsch parkt, kann böse überrascht werden – es drohen teils hohe Geldstrafen, Kfz-Enteignung und Freiheitsentzug. „Vor dem Start in den Urlaub ist es daher nötig, sich über die vor Ort geltenden Verkehrsbestimmungen zu informieren. Und was in der Heimat tabu ist, sollte es jedenfalls auch im Ausland sein“, rät ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.
Sie betont: „Reisende sollten sich im Sinne der Verkehrssicherheit unbedingt an die örtlichen Regeln halten.“ Sie kennt die ausländischen Strafen für verschiedene Delikte:
- Alkohol am Steuer: „Bei Fahrten unter Alkoholeinfluss drohen drastische Folgen“, warnt die Expertin des Mobilitätsclubs. „In Italien wird bei einer Alkoholisierung des Fahrers von mindestens 1,5 Promille sogar das Fahrzeug beschlagnahmt – sofern Fahrer und Eigentümer identisch sind.“ Wer in Spanien mit 1,2 Promille lenkt, dem drohen drei Monate Freiheitsstrafe. Generell drohen bei Überschreitung der (meist 0,5) Promillegrenze hohe Geldstrafen – so sind es in Deutschland, Italien und Spanien 500 Euro aufwärts.
- Ohne Gurt: Wer den Gurt nicht anlegt, muss in Spanien mit einer Strafe ab 200 Euro rechnen. In Griechenland kostet der fehlende Gurt sogar 350 Euro.
- Telefonieren am Steuer: „Wer während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, muss mit saftigen Strafen rechnen. So sind in Frankreich mindestens 135, in Italien 165 Euro und in Spanien mindestens 200 Euro fällig“, weiß die Juristin.
- Überhöhte Geschwindigkeit: Auch für Verstöße gegen Tempolimits muss man tief ins Börserl greifen. Überschreitungen von 20 km/h kosten in Italien mindestens 175 Euro (nachts sogar nochmal ein Drittel mehr) und in der Schweiz umgerechnet ab 165 Euro.
- Rotlichtverstoß: Der Strafrahmen für das „Überfahren“ einer roten Ampel reicht in Deutschland von 90 bis 360 Euro. In Slowenien kostet das Delikt 300 Euro und in der Schweiz umgerechnet rund 225 Euro.
- Falschparken: „Wer sein Fahrzeug nicht ordnungsgemäß parkt, kommt in einigen Ländern nicht billig davon. Fürs Falschparken wird man in Spanien mit bis zu 200 Euro gestraft, in Ungarn bis rund 275 Euro“, erklärt die ÖAMTC-Expertin. „Nicht nur Parken an unerlaubter Stelle, sondern auch ohne Ticket kann teuer werden: Nach wie vor erhalten Club-Mitglieder Forderungen über ca. 200 Euro, weil sie vor Jahren ohne Ticket in Kroatien geparkt haben. Daher: Unbedingt vor Ort informieren.“
Wer Strafe rasch bezahlt, kann sparen – offene Strafen in EU vollstreckbar
„Ist ein Verstoß geschehen, kommt man ‚am günstigsten‘ davon, wenn man die Strafe gleich vor Ort zahlt oder so schnell wie möglich überweist“, sagt die Juristin. In manchen Ländern werden bei rascher Bezahlung erhebliche Rabatte gewährt: So wird z. B. in Spanien bei Bezahlung der Strafe innerhalb von 20 Tagen nur der halbe Betrag fällig. In Italien ist ein Nachlass von 30 Prozent bei Begleichung binnen fünf Tagen möglich – wird die Strafe hingegen nicht binnen 60 Tagen bezahlt, verdoppelt sich der zu zahlende Betrag.
Offene Strafen aus dem EU-Ausland können in Österreich zwangsweise eingetrieben werden. „Verkehrssicherheitsrelevante Verstöße werden aufgrund eines optimierten Halterdatenaustauschs innerhalb der EU effektiver verfolgt. Daher sollten ausländische Strafzettel keinesfalls ignoriert werden“, rät Pronebner. „Auch bei der Wiedereinreise in das Urlaubsland ist die Einforderung der Strafe möglich.“
Clubmitglieder, die einen ausländischen Strafzettel oder ein Schreiben von einem Inkassobüro erhalten, können sich kostenlos an die ÖAMTC Rechtsberatung wenden – für Notfälle sind die Juristen des Mobilitätsclubs 24/7 erreichbar, Infos unter www.oeamtc.at/rechtsberatung.
Infos zu den coronabedingten Einreisebestimmungen für alle Länder Europas sowie zu den Rückreisebestimmungen Österreichs findet man aktuell im ÖAMTC Urlaubsservice unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.
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