+++ Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser +++

Im vergangenen Jahr sind in Österreich trotz Einschränkungen durch die Corona-Pandemie 841.196 Gebrauchtwagen zugelassen worden (Quelle: Statistik Austria). Doch der Kauf eines Gebrauchtwagens birgt Risiken. „Für den Laien sind manche Mängel nicht erkennbar, dann kann aus dem vermeintlichen Schnäppchen eine Kostenfalle werden“, weiß Nikolaus Authried, Leiter der ÖAMTC-Rechtsberatung für Wien, Niederösterreich und das Burgenland. In der Rechtsberatung des Mobilitätsclubs registriert man seit einigen Wochen vermehrte Anfragen von Mitgliedern mit Problemen nach einem Gebrauchtwagenkauf.

Die Juristen der ÖAMTC-Rechtsberatung können im individuellen Fall die Erfolgschancen einschätzen und Hilfestellung bei der weiteren Vorgehensweise geben. Oft bleibt jedoch zur Durchsetzung allfälliger Ansprüche nur der Gang zu Gericht. Dringend empfehlenswert ist daher eine Rechtsschutzversicherung, die die mitunter beträchtlichen Kosten eines solchen Verfahrens übernimmt.

Foto: Andreas Breitling auf Pixabay

Unterschiede in der Gewährleistung bei Händlern und Privaten

Sowohl beim Kauf eines Gebrauchtwagens vom Händler als auch von Privat gilt es, mit Bedacht vorzugehen. „Rechtlich besser gestellt ist man jedenfalls beim Kauf von einem Händler, da dieser die Gewährleistung nicht gänzlich ausschließen kann. Ist ein Fahrzeug vor über einem Jahr zugelassen worden, ist jedoch eine Reduktion der Gewährleistung von zwei Jahren auf eines möglich“ erläutert der ÖAMTC-Experte. Allerdings bedeutet das nicht, dass der Verkäufer für alle Mängel einstehen muss – es kommt vielmehr darauf an, was vereinbart ist. Ein Privater hingegen kann die Gewährleistung beim Verkauf weitgehend ausschließen.

Häufiger Fall aus der Praxis – nach dem Kauf tauchen versteckte Mängel auf

Einige Monate nachdem Frau S. einen Gebrauchtwagen gekauft hatte, wurden im Zuge der „Pickerl“-Überprüfung unerwartet mehrere schwere Mängel festgestellt, der Wagen bekam keine Plakette. Frau S. suchte daraufhin die Rechtsberatung des Mobilitätsclubs auf. Zum Glück hat Frau S. einen ÖAMTC-Kaufvertrag verwendet, wodurch – im Gegensatz zu selbst entworfenen Verträgen – viele Probleme von vorherein vermieden worden sind. Die Verkehrs- und Betriebssicherheit war in diesem Vertrag ausdrücklich zugesichert worden. Allerdings war ohne ein ausführliches Gutachten nicht sicher, ob die Mängel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren. „Aus technischer Sicht sprach einiges dafür, ohne teures Gutachten konnte das aber nicht belegt werden. Die Kollegen erwirkten jedoch aufgrund der für beide Seiten bestehenden Unsicherheit einen Vergleich, bei der die Verkäuferseite knapp 30 Prozent des Kaufpreises nachgelassen hat“, berichtet Nikolaus Authried über den Ausgang. Mit einem Ankaufstest beim ÖAMTC vor dem Kauf wäre Frau S. allerdings wahrscheinlich erst gar nicht in diese Lage gekommen.

Tipps für die Kaufabwicklung eines Gebrauchtwagens

  • Nichts übereilen: Eine Kaufentscheidung sollte nie voreilig getroffen werden. Bei Verkäufern, die mit Verweis auf andere Interessenten auf einen schnellen Abschluss drängen, gilt es besonders kritisch zu sein. Das trifft gerade bei vermeintlichen „Schnäppchen“ zu.
  • Kaufüberprüfung durchführen: Im Interesse beider Seiten sollte vorab ein Ankaufstest, beispielsweise beim ÖAMTC, gemacht werden, um den tatsächlichen Zustand weitgehend abzuklären und zu dokumentieren. Die 90-minütige Kaufüberprüfung beinhaltet einen genauen Check von Motor, Antriebsstrang, Lichtanlage, Fahrwerk, Karosserie und Komfortsysteme mit rund 100 Einzelpositionen. Eine Probefahrt eines ÖAMTC-Technikers zählt ebenfalls zum Prüfumfang. Während das „Pickerl“ lediglich die aktuelle Betriebssicherheit bescheinigt, gibt die Kaufüberprüfung Auskunft über Schwachstellen, eventuell vorhandene Unfallschäden, Abnutzungserscheinungen und absehbare künftige Mängel.
  • Mustervertrag verwenden: Für den Verkauf von Privat an Privat hat der ÖAMTC ein Musterformular erstellt, das an allen Dienststellen des Clubs kostenlos erhältlich ist. Die Interessen beider Vertragspartner werden berücksichtigt und die Vertragsbestimmungen sind in leicht verständlichen Anmerkungen erläutert. Umfassende Informationen und das Kaufvertragsformular zum Download gibt es unter www.oeamtc.at/autokauf.
  • Mündliche Zusagen verschriftlichen: Wichtig ist auch, keinen Vertrag zu unterschreiben, dessen Inhalt vom mündlich Abgesprochenen abweicht. Insbesondere wenn das Fahrzeug im Vertrag als „Bastlerfahrzeug“ beschrieben wird, der Kaufpreis dem aber nicht entspricht und der Verkäufer beteuert, es wäre alles in Ordnung, müssen die Alarmglocken läuten. „Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen unbedingt schriftlich festhalten, ihnen kann später entscheidende Bedeutung zukommen“, weiß der ÖAMTC-Jurist aus Erfahrung.

Ist der Kaufvertrag unterschrieben und es treten in der Folge z. B. technische Mängel auf, herrscht oft Ratlosigkeit, wie man weiter vorgehen soll. ÖAMTC-Mitglieder können sich kostenlos an die ÖAMTC-Rechtsberatung (www.oeamtc.at/rechtsberatung) wenden. „Unsere erste Empfehlung ist, den technischen Zustand mit einem Experten abzuklären, um darauf aufbauend eine rechtliche Beurteilung vornehmen zu können. Dabei spielt insbesondere auch der tatsächliche Wert des Fahrzeugs im Verhältnis zum Kaufpreis eine Rolle“, erklärt der Leiter der Rechtsberatung abschließend die ersten Schritte.