+++ Der Waschstraßenbetreiber haftet, wenn er seine Unschuld nicht beweisen kann +++

Zum Frühjahrsputz fürs Auto gehört auch die Fahrt in eine Waschstraße. Doch wer haftet, wenn das Fahrzeug dort beschädigt wird? Zerkratzte Spiegel, abgerissene Scheibenwischer, gebrochene Antennen – all das kommt zwar selten vor, ausgeschlossen sind solche Ärgernisse jedoch nicht. ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki klärt auf: “Grundsätzlich entscheidet die Ursache für den Schaden, ob der Betreiber der Waschanlage aufkommen muss oder nicht. Bestes Beispiel sind die Seitenspiegel: In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht in der Regel, dass eine Haftung für außen an der Karosserie angebrachte Teile keine Haftung übernommen wird, wenn diese nicht eingeklappt oder abmontiert waren.” Die Spiegel selbst einzuklappen und die Antenne nach Möglichkeit abzuschrauben sollte also für jeden, der sein Auto waschen lassen möchte, zu den Standard-Handgriffen gehören.

Foto: © Janis Liepa auf Pixabay

Freilich kann ein etwaiger Schaden am Fahrzeug aber auch durch eine Fehlfunktion der Anlage verursacht werden. In diesem Fall braucht man sich als Kunde nicht mit der Ablehnung der Ansprüche abzufinden. “Zwischen Betreiber und Kunde besteht ein Werkvertrag. Daher kommt es zu einer Umkehr der Beweislast für Schadenersatzforderungen, das heißt, der Betreiber kann haftbar gemacht werden, wenn er seine Unschuld nicht beweisen kann”, sagt der Experte des Mobilitätsclubs. “Es ist daher ratsam, so viele Beweise wie möglich zu sammeln. Beschädigte Teile, Fotos sowie Zeugen können im Nachhinein hilfreich sein.” Weigert sich der Betreiber, die Haftung zu übernehmen, können sich Clubmitglieder kostenlos an die Juristen der ÖAMTC-Rechtsberatung wenden, Kontakt unter www.oeamtc.at/rechtsberatung.

ÖAMTC-Tipps bei Schäden in der Waschstraße

  •  Das Fahrzeug nach der Wäsche sofort kontrollieren.
  • Einen etwaigen Schaden umgehend beim Waschstraßenbetreiber melden.
  • So viele Beweise wie möglich (Spuren, Zeugen, beschädigte Teile usw.) sichern.
  • Sich nicht ohne Weiteres mit einer vollständigen oder teilweisen Ablehnung der Ansprüche abfinden.

Von der Autowäsche zu Hause, bei der man mit besonderer Vorsicht vorgehen könnte, rät die ÖAMTC-Juristin hingegen ab. “Verschmutzt man dabei die Straße, können Strafen von bis zu 72 Euro verhängt werden. Die Fahrt in die Waschstraße ist aber vor allem der Umwelt zuliebe eindeutig die bessere Wahl”, sagt Berthold abschließend.

Bei Problemen mit Waschstraßenbetreibern steht die ÖAMTC-Rechtsberatung für Mitglieder jederzeit zur Verfügung.